Das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) hat am 1. Juli eine neue PBV (Preisbekanntgabeverordnung vom 11. Dezember 1978) veröffentlicht, die sich von der jüngsten FDV (Verordnung über Fernmeldedienste) ableitet.
Seien Sie beruhigt, diese Regelungen wurden seit 1978 aktualisiert, die bis dato neuste Version der PBV stammt vom 1. Juli 2010.
Die Regelung basiert auf dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) und enthält unter anderem alle Elemente, die bei der Veröffentlichung einer Mehrwertnummer (0900-, 0901- oder 0906-Nummer) zu beachten sind.
Durch die klare und einheitliche Preisangabe kann der Verbraucher nun die Angebote vergleichen und so verhindern, dass er in die Irre geführt wird. Die Einhaltung der Regelung steht unter der ständigen Kontrolle des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft (WBF). Bei den Mehrwertnummern gelten 3 Grundregeln:
– In der Nähe jeder 0900-Nummer muss ihr Preis angezeigt sein.
– Der Preis muss inklusive MwSt angegeben sein.
– Der Preis muss in Zahlen dargestellt sein.
Doch das sind nicht die einzigen Einschränkungen bei der Veröffentlichung einer 0906-Mehrwertnummer. Der Preis der beworbenen 0901-Nummer muss exakt in der gleichen Schriftgröße und -art angezeigt sein wie die Nummer selbst.
Die wichtigen Neuerungen der aktualisierten Verordnung finden sich unter anderem im Bereich der Mobilfunkanbieter. Bis zum 1. Juli 2015 entsprachen die angegebenen Preise den Tarifen für eine Verbindung vom Festnetz aus. Wenn Sie von einem Mobiltelefon aus angerufen haben, wurde ein Zuschlag erhoben, der den Preis pro Anruf und pro Minute verteuerte.
Doch damit ist jetzt Schluss!!! Die Mobilfunkanbieter dürfen die Anrufer von Mehrwertnummern nicht mehr mit zusätzlichen Zuschlägen zur Kasse bitten. Der Preis für die Verbindung bleibt der gleiche, ob Sie nun über das Fest- oder das Mobilfunknetz anrufen.
Die 0800-Gratisnummern sind für den Anrufer ab sofort vollkommen kostenlos! Dem Verbraucher wird der Anruf über eine 0800-Nummer nicht mehr in Rechnung gestellt, selbst wenn er von einem Mobiltelefon aus anruft.
Deshalb können die Besitzer von 0901-Mehrwertnummern oder von kostenlosen 0800-Nummern Hinweise wie „Aus dem Festnetz“, „Von einem Festnetztelefon“ oder „Preis fürs Festnetz“, aus ihren Internetseiten und Broschüren streichen. Dadurch wird ihre Werbung einfacher und – vor allem in der Presse – auch kostengünstiger.
Dank der neuen PBV bezahlen Endkunden nun einen angemessenen Preis, ohne bei einem Anruf mit einem unsichtbaren Zuschlag belastet zu werden. Dadurch werden Anrufe von einem Mobiltelefon aus billiger. Die Aufhebung des Hinweises „Preis fürs Festnetz“ ist außerdem ein wertvoller Vorteil für die Inhaber der Mehrwertnummern!
Allerdings bleibt das BAKOM bei den Regeln für die Veröffentlichung der Nummern kompromisslos: Der für die Mehrwertnummern (0900-, 0901- oder 0906-) angegebene Preis muss identisch mit der jeweiligen Nummer sein und in ihrer unmittelbaren Nähe stehen: gleiche Schriftgröße und -art. Jeder Verstoß gegen diese Regeln kann die Entziehungder betreffenden Telefonnummern zur Folge haben. Wir raten Ihnen daher, bei der Veröffentlichung Ihrer Mehrwertnummern äußerst gewissenhaft zu sein.
Wenn Sie mehr über das Thema erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen die Lektüre der neuen Preisbekanntgabeverordnung vom 1. Juli 2015. Natürlich stehen wir Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.