Die Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) hat im November 2020 zu verschiedenen Entscheidungen für 2021 geführt. Hier ein nicht abschliessender Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen:
– Jetzt müssen alle Telekomfirmen ihren Kunden einen Anruf-Filter anbieten, der unerwünschte Werbeanrufe blockiert;
– Das berühmte Sternchen neben den Namen in Telefonverzeichnissen muss jetzt unbedingt beachtet werden, sonst müssen Werbeanrufer mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und machen sich strafbar. Übrigens: Das gilt jetzt auch für Anrufe zu Werbezwecken bei Personen, deren Namen gar nicht im Telefonbuch steht: Personen ohne Verzeichniseintrag sind ab jetzt denjenigen mit Verzeichniseintrag und Vermerk gleichgestellt;
– Sinkende Roaming-Gebühren: Die Kosten für internationales Roaming (d. h. Handynutzung im Ausland) müssen jetzt neu im Sekundentakt abgerechnet werden, die Internet-Verbindungen im Ausland kilobytegenau. Bisher war es möglich, auf die Minute bzw. auf das ganze Megabyte aufzurunden;
– Die Provider müssen die tatsächlich erreichten Internetgeschwindigkeiten angeben und nicht mehr die theoretisch erreichbaren Maximalwerte;
– Last but noch least: Die Inhaber von kostenpflichtigen 0900-0901-0906- Smart Numbers müssen jetzt in der Schweiz domiziliert sein (siehe Art. 12 b lit. d FMG). Nicht betroffen von diesen neuen Vorschriften sind ausländische Inhaber von 0800-0840-0842-0844-0848-Business Numbers.
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